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Denkmalpflege, Bescheinigungen

Beschreibung

Nach Denkmalschutzgesetz ist es die Pflicht des Eigentümers, sein Denkmal zu erhalten. Neben Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln und Fördermittels zur Modernisierung können steuerliche Vergünstigungen eine wichtige Hilfe für die Besitzer von denkmalwerten Gebäuden sein. Hierfür sind Bescheinigungen bei der örtlichen unteren Baubehörde einzuholen.

Gebühren gem. Verwaltungsgebührensatzung
Lebenslage(n) Haus bauen | kaufen | modernisieren
Nutzer/-in Bauherren
Ortsrecht

Verwaltungsgebührensatzung

Gesetze und Verordnungen

§40 Denkmalschutzgesetz

Team(s) Denkmalpflege und Stadtarchäologie

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