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Stellplatzverpflichtung, Ablösung
Beschreibung | Sofern ein Bauherr seiner Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht nachkommen kann, hat er zur Ablösung dieser Verpflichtung einen nach Stadtgebietsteilen bestimmten Geldbetrag an die Stadt Warendorf zu zahlen. |
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Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung |
Mitarbeiter/-innen | Nienaber, Manfred |
Ortsrecht | |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauordnung |