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Sperrmüllabfuhr
Beschreibung | Als haushaltsüblicher Sperrmüll gelten sperrige und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushaltsführung in haushaltsüblichen Mengen anfallen und nicht in Ihre Restmülltonne passen. Die Gesamtmenge darf maximal 4 Kubikmeter je Anmeldung nicht überschreiten. Die Abholung erfolgt nach vorheriger Anmeldung:
Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst beim Wertstoffhof (siehe dort), entsorgen. Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung und Sperrmüll finden Sie im Internet. |
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Lebenslage(n) | Umzug |
Nutzer/-in | Einwohner |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst |
Mitarbeiter/-innen | Dämgen, Birgit Schulden, Stefanie Petri, Anja Schnieders, Marita |
Team(s) | Umwelt- und Geoinformation |