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Personenstandsregister (beglaubigte Abschriften)
Beschreibung | Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat. Hinweis: |
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Gebühren | 10,00€ für die Erteilung einer Personenstandsurkunde 5,00€ für jedes weitere Exemplar dieser Urkunde 6,00€ für die Auskunft aus oder Einsicht in ein Register (OHNE Urkundenerstellung) |
Lebenslage(n) | Familienstand |
Nutzer/-in | Brautpaare Einwohner Eltern | Familien |
Formular(e) | Standesamt, Gebührenübersicht (Information) Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 i.V.m. § 55 Personenstandsgesetz (Online-Formular mit Bezahlfunktion) |
Mitarbeiter/-innen | Lau, Doris Niehoff, Gerburg NN, |
Gesetze und Verordnungen |