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Rechnungsprüfung

Beschreibung

Die örtliche Rechnungsprüfung ist dem Rat gegenüber unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm direkt unterstellt. Die Ausführung der Aufgaben erfolgt unabhängig und weisungsfrei. Sie verfolgt das Ziel, der Förderung einer

-    rechtmäßigen

-    zweckmäßigen und

-    wirtschaftlichen

Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung.

Nach Beschlüssen des Rates der Stadt Warendorf und des Kreistages des Kreises Warendorf hat das Amt für Rechnungsprüfung und Beratung des Kreises (RPA) am 01.01.2017 die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung für die Stadt übernommen.

Die Aufgaben der Rechnungsprüfung sind in den §§ 102 bis 104 der Gemeindeordnung NRW umfangreich beschrieben. In Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung ergeben sich dadurch folgende Schwerpunkte:

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
  • Prüfung des Gesamtabschlusses, sofern dieser aufgestellt wird
  • Prüfung von Vorgängen in der Finanzbuchhaltung sowie der Zahlungsabwicklung
  • Prüfung von Vergaben
  • Prüfung einzelner Verwaltungszweige auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme
  • Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen (technische Prüfung)
  • Prüfung von Verwendungsnachweisen auf Anforderung des Zuwendungsgebers

Weitere Prüfungsaufträge können durch den Rat und durch den Bürgermeister erteilt werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen berichtet das RPA im Rechnungsprüfungsausschuss.

Während in der Vergangenheit überwiegend die Kontrolle der Finanzvorgänge im Vordergrund stand, nimmt das RPA zunehmend auch eine beratende Funktion ein.

Während in der Vergangenheit überwiegend die Kontrolle der Finanzvorgänge durch das RPA im Vordergrund stand, hat heute auch die Beratung einen hohen Stellenwert.

Die Ansprechpartner für diese Dienstleistung finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf.

Ortsrecht

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Warendorf

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