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Mahnung
Beschreibung | Sollten Sie einmal vergessen haben, fällige Beträge rechtzeitig zu begleichen, wird die rückständige Forderung durch die Zahlungsabwicklung angemahnt. Neben der Hauptforderung werden dann für öffentlich-rechtliche Forderungen auch Mahngebühren fällig. Gegebenenfalls sind durch die verspätete Zahlung auch Säumniszuschläge entstanden, die ebenfalls neben der Hauptforderung von säumigen Zahlungspflichtigen zu begleichen sind. Berechnet werden diese in Relation zur Hauptforderung.
An die Begleichung von privatrechtlichen Forderungen wird erinnert, bevor im Bedarfsfall das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten ist. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Ansprüche nicht in öffentlich-rechtlicher Form realisiert werden können.
Für eine rechtzeitige Zahlung können Sie durch die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung (siehe Formular) Sorge tragen. |
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Gebühren | nach Höhe des Zahlungsrückstandes |
Mitarbeiter/-innen | Hagenhoff, Martina Reckmann, Ursula |
Gesetze und Verordnungen |
Gemeindehaushaltsverordnung NRW Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW) mit Ausführungsverordnung |
Team(s) | Finanzen |