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Mahnung

Beschreibung

Sollten Sie einmal vergessen haben, fällige Beträge rechtzeitig zu begleichen, wird die rückständige Forderung durch die Zahlungsabwicklung angemahnt. Neben der Hauptforderung werden dann für öffentlich-rechtliche Forderungen auch Mahngebühren fällig. Gegebenenfalls sind durch die verspätete Zahlung auch Säumniszuschläge entstanden, die ebenfalls neben der Hauptforderung von säumigen Zahlungspflichtigen zu begleichen sind. Berechnet werden diese in Relation zur Hauptforderung.

 

An die Begleichung von privatrechtlichen Forderungen wird erinnert, bevor im  Bedarfsfall das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten ist. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Ansprüche nicht in öffentlich-rechtlicher Form realisiert werden können.

 

Für eine rechtzeitige Zahlung können Sie durch die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung (siehe Formular) Sorge tragen.

Gebühren nach Höhe des Zahlungsrückstandes
Mitarbeiter/-innen Hagenhoff, Martina
Reckmann, Ursula
Gesetze und Verordnungen

Abgabenordnung

Gebührengesetz NRW

Gemeindehaushaltsverordnung NRW

Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW) mit Ausführungsverordnung

Team(s) Finanzen

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