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Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer ist die „tragende“ kommunale Einnahmequelle.

 

Gute Gründe für die Gewerbesteuer:

 

Gewerbesteuer schafft ein Band zwischen Kommunen und Wirtschaft
Mit der Gewerbesteuer ist sichergestellt, dass die Kommunen ein Interesse an der Ansiedlung und am Erhalt von Unternehmen haben.

 

Gewerbesteuer sichert gute Standortbedingungen
Die Gewerbesteuerlast ist nur ein Baustein im Rahmen unternehmerischer Standortentscheidungen. Entscheidend für die Ansiedlung eines Unternehmens ist vor allem eine gut ausgebaute Infrastruktur und damit einen einfachen Zugang zu den Märkten, qualifiziertes Personal sowie ein positives Lebensumfeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzufinden. Dieses Interesse der Besteuerung an der gemeindlichen Infrastruktur begründet die Erhebung der Gewerbesteuer.

 

Steuerpflichtiger

Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

 

Besteuerungsgrundlage

Besteuert wird der Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebes. Diesen ermittelt das Finanzamt anhand Ihrer Steuererklärung und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form eines Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Diesen Bescheid erhalten Sie gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Warendorf.

 

Vorauszahlung und Festsetzung

Aufgrund des zeitlichen Verzugs der endgültigen Gewinnberechnung der Unternehmen sind vierteljährlich, jeweils zu den Steuerhebeterminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, Gewerbesteuervorauszahlungen zu leisten. Die fällige Gewerbesteuer wird durch den Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Warendorf.

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Warendorf beschlossen. Er beträgt derzeit 432 %.

Bei der Abrechnung der Veranlagungsjahre ergeben sich im Gewerbesteuerbescheid Sonderfälligkeiten. Erstattungen erfolgen 3 Tage nach Bescheiddatum, Nachforderungen werden 4 Wochen + 3 Tage nach dem Datum des Bescheides fällig.

 

Verzinsung von Steuernachforderungen/ Steuererstattungen

Führt die endgültige Festsetzung der Steuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, erfolgt eine Verzinsung dieser Summe.

Sie können sich und uns die Arbeit erleichtern, indem Sie der Stadtkasse Warendorf eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Formular finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

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benötigte Unterlagen Der Gewerbesteuermeßbescheid wird uns von der Finanzverwaltung automatisiert übermittelt.
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