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Zweitwohnungssteuer
Beschreibung | Seit dem 01. Mai 2011 erhebt die Stadt Warendorf eine Zweitwohnungssteuer. Damit folgt die Stadt Warendorf dem Beispiel von mehr als 40 Städten in NRW.
Steuerpflichtiger Steuerpflichtig sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die mit einer Zweitwohnung in Warendorf gemeldet sind.
Besteuerungsgrundlage Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 % der Jahreskaltmiete. Sind Sie selbst Eigentümer der Zweitwohnung oder wird die Wohnung unentgeltlich oder unter der ortsüblichen Miete vermietet, wird für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer hilfsweise die ortsübliche Miete nach dem Mietspiegel der Stadt Warendorf zugrunde gelegt.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach der Anmeldung der Zweitwohnung. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie ausziehen oder die Wohnung als Erstwohnsitz in Warendorf anmelden (sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind).
Von der Steuerpflicht persönlich ausgenommen sind Verheiratete bzw. eine Lebenspartnerschaft (nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz) führende Einwohnerinnen und Einwohner,
Auch folgende Wohnungen unterliegen nicht der Zweitwohnungssteuer:
Festsetzung Die Stadt Warendorf sendet Personen mit Zweitwohnsitz in Warendorf einen Erhebungsbogen zu. Diese „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ müssen Sie in der genannten Frist ausfüllen und an uns zurückschicken, auch dann wenn Sie unter eine der Ausnahmeregelungen fallen.
Auf dieser Grundlage erhalten Sie dann Ihren Steuerbescheid.
Sich ergebende Änderungen bezüglich der Netto-Kaltmiete oder sonstiger steuerrelevanter Daten sind der Stadt Warendorf innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Erstwohnsitz in Warendorf? Es lohnt sich, genauer hinzusehen: Erfüllen Sie die Bedingungen für einen Erstwohnsitz in Warendorf? Denn der ist steuerfrei. Ob Sie sich für den Erstwohnsitz Warendorf entscheiden, ist jedoch keine Frage des Sparens, sondern des Melderechts: Kriterium ist, in welcher Wohnung Sie überwiegend leben. Im Zweifelsfall beraten Sie gerne die Kolleginnen/ Kollegen des Bürgerbüros der Stadt Warendorf. Der Wechsel von Zweit- zu Erstwohnsitz ist kostenlos. Er erfolgt persönlich unter Vorlage des Personalausweises und ist eine Sache von wenigen Minuten.
Was passiert am Erstwohnsitz?
Ob Sie in Warendorf mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, hat in der Regel keinen Einfluss auf:
Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer können der derzeit gültigen Satzung entnommen werden. |
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Lebenslage(n) | Umzug Wahlen | Bürgerbeteiligung |
Nutzer/-in | Einwohner |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Aufwandsteuer Zweitwohnungssteuer |
benötigte Unterlagen | Mietvertrag |
Mitarbeiter/-innen | Högemann, Birgit |
Ortsrecht | Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Warendorf |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Finanzen |