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Immissionsschutz (Lärmbekämpfung)

Beschreibung

Belästigungen durch Lärm (Mittagsruhe, Nachtruhe), Grillen sind häufig nachbarschaftsrechtliche Angelegenheiten, für die der Zivilrechtsweg beschritten werden muss.

Bei Veranstaltungen können aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses von den gesetzlich normierten Ruhezeiten Ausnahmeregelungen getroffen werden.

Gebühren Ausnahmegenehmigung nach §§ 9,10 LImSchG: 25,00 €
Lebenslage(n) Arbeiten | Arbeit suchen
Haus bauen | kaufen | modernisieren
Wahlen | Bürgerbeteiligung
Nutzer/-in Einwohner
Unternehmer | Gewerbetreibende
Mitarbeiter/-innen Kuhlage, Christin
Engbert, Sandy
Gesetze und Verordnungen

Landesimmissionsschutzgesetz NRW

Team(s) Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

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