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Immissionsschutz (Lärmbekämpfung)
Beschreibung | Belästigungen durch Lärm (Mittagsruhe, Nachtruhe), Grillen sind häufig nachbarschaftsrechtliche Angelegenheiten, für die der Zivilrechtsweg beschritten werden muss. Bei Veranstaltungen können aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses von den gesetzlich normierten Ruhezeiten Ausnahmeregelungen getroffen werden. |
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Gebühren | Ausnahmegenehmigung nach §§ 9,10 LImSchG: 25,00 € |
Lebenslage(n) | Arbeiten | Arbeit suchen Haus bauen | kaufen | modernisieren Wahlen | Bürgerbeteiligung |
Nutzer/-in | Einwohner Unternehmer | Gewerbetreibende |
Mitarbeiter/-innen | N.N., |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |