- Startseite
- Rathaus & Service
- Bürgerservice
- "Das virtuelle Rathaus"
- Dienstleistungen
Kinderreisepässe
Beschreibung | Zur Beantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepass muss das Kind bitte mitkommen. Kinderreisepässe werden nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt, danach werden Personalausweise bzw. Reisepässe ausgestellt. Kinderreisepässe können nur verlängert werden, wenn diese noch nicht abgelaufen sind. Zur Beantragung / Verlängerung eines Kinderreisepasses wird die Einverständniserklärung beider Elternteile benötigt. Ein Elternteil kann sich unter Vorlage der Einverständniserklärung und eines Ausweisdokumentes vertreten lassen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder hat eine andere Person das Sorgerecht, ist dieses nachzuweisen. Ein gültiger Kinderreisepass kann jederzeit hinsichtlich Foto und/oder Größe des Kindes aktualisiert werden. |
---|---|
Gebühren | 13,00€ (Neuausstellung) 6,00€ (Verlängerung/Aktualisierung) |
Lebenslage(n) | Ausweise | Pässe Familienstand Freizeitgestaltung Schulzeit | Ausbildung |
Nutzer/-in | Einwohner Eltern | Familien Schüler | Auszubildende |
Formular(e) | Ausweisdokumente, Einverständniserklärung |
benötigte Unterlagen | Personalausweis / Reisepass beider Elternteile; eine schriftliche Vollmacht, wenn nur ein Elternteil kommt; ein aktuelles, biometrisches Lichtbild des Kindes; bei erster Beantragung: Geburtsurkunde des Kindes |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |
Gesetze und Verordnungen |
mit Ausführungshinweisen und Verordnungen |
Team(s) | Bürgerbüro und Standesamt |