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Kinderreisepässe

Beschreibung

Zur Beantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepass muss das Kind bitte mitkommen. Kinderreisepässe werden nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt, danach werden Personalausweise bzw. Reisepässe ausgestellt. Kinderreisepässe können nur verlängert werden, wenn diese noch nicht abgelaufen sind. Zur Beantragung / Verlängerung eines Kinderreisepasses wird die Einverständniserklärung beider Elternteile benötigt. Ein Elternteil kann sich unter Vorlage der Einverständniserklärung und eines Ausweisdokumentes vertreten lassen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder hat eine andere Person das Sorgerecht, ist dieses nachzuweisen.

Ein gültiger Kinderreisepass kann jederzeit hinsichtlich Foto und/oder Größe des Kindes aktualisiert werden.

Gebühren 13,00€ (Neuausstellung)
6,00€ (Verlängerung/Aktualisierung)
Lebenslage(n) Ausweise | Pässe
Familienstand
Freizeitgestaltung
Schulzeit | Ausbildung
Nutzer/-in Einwohner
Eltern | Familien
Schüler | Auszubildende
Formular(e) Ausweisdokumente, Einverständniserklärung
benötigte Unterlagen Personalausweis / Reisepass beider Elternteile;
eine schriftliche Vollmacht, wenn nur ein Elternteil kommt;
ein aktuelles, biometrisches Lichtbild des Kindes;
bei erster Beantragung: Geburtsurkunde des Kindes
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Gesetze und Verordnungen

Passgesetz

mit Ausführungshinweisen und Verordnungen

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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