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Untersuchungsberechtigungsscheine (Erst- und Nachuntersuchung)
Beschreibung | Jugendliche, die vor Vollendung Ihres 18. Lebensjahres eine Ausbildung beginnen und dafür ärztlich untersucht werden müssen, erhalten beim Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein. |
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Lebenslage(n) | Schulzeit | Ausbildung |
Nutzer/-in | Schüler | Auszubildende |
Mitarbeiter/-innen | Alle Bürgerangelegenheiten, |
Gesetze und Verordnungen | Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) |
Team(s) | Bürgerbüro |