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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Beschreibung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und für die Ermittlung der  Ergebnisse. Die Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes kann von Wahl zu Wahl variieren. Der Wahlhelfer erhält ein Erfrischungsgeld von 40 Euro. Sollten Sie Interesse an einen Einsatz als Wahlhelfer haben, können Sie sich gerne mit dem entsprechenden Formular beim Bürgerbüro melden.

Lebenslage(n) Wahlen | Bürgerbeteiligung
Nutzer/-in Einwohner
Formular(e) Anmeldung Wahlhelfer
Mitarbeiter/-innen Depenwisch, André
Ortsrecht

Satzung der Stadt Warendorf zur Durchführung von Bürgerentscheiden

Gesetze und Verordnungen

Europäisches Wahlgesetz (EuWG)

Wahlgesetze für Europawahlen

Bundeswahlgesetz (BWG)

Bundewahlordnung (BWO)

Landeswahlgesetz NW

Landeswahlordnung NW

Gemeindeordnung NW

Kreisordnung NW

Kommunalwahlgesetz NW

Kommunalwahlordnung NW

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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