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Münsterlandgenehmigung für Handwerker

Beschreibung

Mit der Münsterlandgenehmigung können Sie als Handwerksbetrieb während eines Arbeitseinsatzes

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)

parken.

Der Parkausweis wird nur für 

  • Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe
  • von in Warendorf ansässigen Handwerksbetrieben

durch die Stadtverwaltung ausgestellt. Hierzu zählen u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schreiner etc.

Der Parkausweis ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig.

Gebühren 150,00€
Lebenslage(n) Firma gründen | betreiben
Nutzer/-in Arbeitgeber
Unternehmer | Gewerbetreibende
Formular(e) Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
Mitarbeiter/-innen Sawukaytis, Tim
Harbecke, Sabrina
Selbmann, Alexandra
Team(s) Straßenverkehr

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