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Dienstleistung
Abnahme (bauaufsichtlich)
Beschreibung | Nach Fertigstellung eines Bauwerks sieht die Landesbauordnung eine Bauzustandsbesichtigung vor. Bei der Abnahme werden eventuelle Baumängel protokolliert und nach deren Beseitigung der Rohbau- bzw. Schlussabnahmeschein ausgestellt. |
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Lebenslage(n) | Haus bauen | kaufen | modernisieren |
Nutzer/-in | Bauherren |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Bauordnung |
Mitarbeiter/-innen | Hanhoff, Hans Schiller, Katharina Hintemann, Mareike Issing, Markus Feldmann, Anja Dargel, Jonas |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Bauordnung |