Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses

Nach Abschluss des Haushaltsjahres und wenn auch alle Abschlussbuchungen durchgeführt sind wird seitens des Sachgebietes Finanzen an der Rechnungslegung gearbeitet. Der Jahresabschluss umfasst dabei

  • die Bilanz
  • die Gesamtergebnisrechnung
  • die Gesamtfinanzrechung.

Er wird über den Kämmerer dem Bürgermeister zugeleiter, der ihn feststellt und dem Rat zur Kenntnis gibt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates bekommt diesen Jahresabschluss übermittelt und erteilt einen Prüfauftrag an das hauseigene Rechnungsprüfungsamt oder einen Wirtschaftsprüfer. Wenn der Wirtschaftsprüfer den "uneingeschränkte Prüfvermerk" erteilt wird entlastet der Rat der Stadt Warendorf im Rahmen einer seiner Sitzungen den Bürgermeister für die Amtsführung des geprüften Jahres.

Erst mit diesem Beschluss ist das Haushaltsjahr auch rechtlich vollständig abgeschlossen.

 

zurück zum Haushaltsvollzug