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Haushaltsvollzug

Sofern zu Beginn des Jahres der Haushalt nicht rechtskräftig ist, sind während der sogenannten "Übergangswirtschaft" nur bestimmte Zahlungen möglich. Erst nach Rechtskraft werden die Plandaten (SOLL) des Haushaltes innerhalb der geplanten Maßnahmen umgesetzt (IST). Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs obliegt dabei der Stadtkasse, die sowohl für die interne Verbuchung wie auch für die Zahlbarmachung zuständig ist.

Unterjährig wird der Rat im Rahmen von Budgetberichten über die Ausführung des Regelwerkes informiert.

Bei größeren Abweichungen ist er im Rahmen der Budgetleitlinien zu informieren bzw. sogar zu beteiligen.

Auch größere Auftragsvergaben unterliegen der Beschlussfassung der Politik - selbst wenn sie sich im Rahmen der vorgesehenen Planungen bewegen.

Die Umsetzungsphase endet regulär zum Jahresende. Seit der Einführung der kaufmännischen Buchführung sind jedoch noch bis zum 31.03. des Folgejahres  Buchungen auf das Vorjahr zulässig (insbesondere Abschlussbuchungen).

 

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