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Beschlussfassung

Wenn der Haushalt innerhalb der Verwaltung beraten und vom Stadtkämmerer geprüft wurde geht er als "Entwurf" in die politische Beratung.

Zunächst wird der Haushalt im Rahmen einer der turnusmäßigen Sitzungen des Rates vom Bürgermeister mit einer Haushaltsrede eingebracht. Dabei werden die Eckpunkte der für das beplante Jahr vorgesehenen Maßnahmen erläutert.

Der Rat gibt den Entwurf zur Beratung in die einzelnen Fachausschüsse. Dort werden die in der jeweiligen Zuständikeit liegenden Ansätze fachlich und politisch überprüft und möglicherweise verändert. Solche Änderungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder.

Danach werden alle Änderungen der Ausschüsse zusammen geführt und dem Haupt-, Finananz- und Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung übermittelt. Dort werden einerseits die globalen Daten beraten (z.B. Personalkosten), andererseits aber auch die fachlichen Anforderungen der einzelnen Ausschüsse in den Gesamtkontext gestellt und gegebenenfalls noch einmal korrigiert.

Zum Abschluss geht der Entwurf wieder in den Rat, wo er noch einmal beraten und anschließend - so sich eine Mehrheit findet - beschlossen wird.

Der vom Rat beschlossene Haushalt muss anschließend der Aufsichtsbehörde (Kreis Warendorf) vorgelegt werden. Sofern der Haushaltsausgleich hergestellt werden konnte, wird der Haushalt 4 Wochen nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde rechtskräftig. Sollte der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden können, ist eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde notwendig. Diese kann gegebenenfalls mit Auflagen verbunden sein.

 

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