Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch
Kategorie: Corona, Pressemitteilung, Rathaus, 26.03.2020,

Keine Osterfeuer in 2020

26.03.2020 - 11.45 Uhr


Geplante Osterfeuer dürfen im Jahr 2020 nicht stattfinden, da Veranstaltungen jeder Art bis mindestens zum 19.04.2020 untersagt sind.

Allerdings stellt sich die Frage, wie mit den bereits gesammelten Holz, Baum- und Strauchschnitten und sonstigen Pflanzenresten zu verfahren ist. 

Aus allein ökologischer Sicht bestünde die Option, die Totholzhaufen verrotten zu lassen und Nist- und Rückzugsorte für Insekten und andere Tiere zu schaffen. Diese Lösung ist jedoch längst nicht immer praktikabel. 

Für den Fall, dass die ursprünglich für das Osterfeuer gesammelten Holz, Baum- und Strauchschnitte verbrannt werden müssen oder sollen, wird das Abbrennen bis Freitag, 03.04.2020 gestattet. 

Das Abbrennen wird in diesem Jahr strikt von der Brauchtumspflege getrennt. Das führt dazu, dass nicht mehr die Vorschriften für sog. Osterfeuer gelten. Stattdessen gelten jetzt die Vorschriften zur Verbrennung von Schlagabraum. 

Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger das Verbrennen dem Ordnungsamt mindestens drei Werktage vor dem vorgesehenen Verbrennungstermin anzeigen. Beim Verbrennen müssen verschieden Verhaltensregeln zwingend beachtet werden. Hier finden Sie ein entsprechendes Formular und ein Merkblatt.

Besonders wichtig ist auch, dass die Verantwortlichen Sorge dafür tragen, dass das Abbrennen nicht zu einer Ansammlung von Menschen führt. Osterfeuer finden ersatzlos nicht statt – auch nicht in kleineren Runden. Denn auch hier gilt: Es ist bis zum 19.04.2020 nicht gestattet, dass sich mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit treffen.