Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch
Kategorie: Corona, Pressemitteilung, Rathaus, 23.03.2020,

Coronaschutzverordnung plus Allgemeinverfügung

23.03.2020 - 16.30 Uhr


Zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die vielen verschiedenen Maßnahmen nun in einer Verordnung – genauer gesagt in der Coronaschutzverordnung geregelt. 

Bisher hatte das Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Maßnahmen durch verschiedene Erlasse angeordnet. Diese Erlasse und die darin beschriebenen Maßnahmen des Landes wurden für Sie als Bürgerin und Bürger jedoch erst dann verbindlich, als die Stadtverwaltung die Maßnahmen mit einer sog. Allgemeinverfügung umsetzte. 

Die Coronaschutzverordnung hingegen gilt unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Nordrhein-Westfalen und muss NICHT von Stadt zu Stadt in „eigenes Recht“ umgesetzt werden. 

Allerdings bedarf es in Warendorf noch einiger besonderer Regelungen, die in der Rechtsverordnung nicht, nicht ausreichend oder nicht speziell geregelt sind. Wir ergänzen daher die Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit einer Allgemeinverfügung, die nur für Warendorf gilt.

Verstöße gegen die Maßnahmen der Verordnung werden auf Basis des Bußgeldkatalogs geahndet, wenn klärende Gespräche nicht zielführend sind.