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Bürgerbeteiligung für das Baugebiet „Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord“ startet

Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 16.03.2017 für den Bebauungsplan 1.27 „Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen.


Plangebiet; Grafik: Stadt Warendorf

Die Stadt Warendorf verfolgt mit der vorliegenden Planung das Ziel, Wohngrundstücke für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf zur Verfügung zu stellen, da die Kapazitäten in den vorhandenen Baugebieten weitestgehend ausgeschöpft sind. Um die Entwicklung eines Wohngebiets im Nordwesten Warendorfs zu ermöglichen, wird zudem ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Reiterei“ am Stadtrand ausgewiesen, um eine Verlagerung des sich innerhalb der dargestellten Wohnbaufläche befindlichen Reiterhofs zu ermöglichen.

Durch die Ausweisung des neuen Wohngebiets sollen ca. 400 zusätzliche Wohneinheiten, in einer Mischung aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, geschaffen werden. Durch die Mischung der Wohnformen soll eine lebendige und vielfältige Stadtlandschaft geschaffen werden. Weiterhin sind zwei Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ und „Feuerwehr“ vorgesehen.

Dieser Verfahrensschritt stellt die erste Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger an dem Bebauungsplanverfahren dar.

Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung findet am

Dienstag, den 25.04.2017, um 18:00 Uhr

ein Informationsabend im Sophiensaal, Kurze Kesselstraße 17, statt, an dem der Planentwurf vorgestellt und erläutert wird und Gelegenheit zum Meinungsaustausch besteht.

Anschließend besteht noch bis zum 10.05.2017 die Möglichkeit, schriftlich zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen.

 

Der Planentwurf liegt in der Zeit vom 24.04.2017 bis 10.05.2017 für Jeden zur Einsichtnahme und Erläuterung bei der Stadtverwaltung Warendorf, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 1. Stock, Zimmer 113 öffentlich aus. Er kann während der Dienstzeiten Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 02581–541612 auch außerhalb der Sprechzeiten oder im Internet eingesehen werden.

Innerhalb dieser Frist können Auskünfte eingeholt sowie Anregungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Kontakt

Jan Genke
E-Mail
Tel.: 02581 54-1612


Dateien:
170420-STW-PM.pdf75 K