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Kategorie: Stadtportrait, Rathaus, 06.03.2017,

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.42 für das Gebiet „Eichelhäherweg / Dohlenweg“ startet

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 08.11.2012 den Beschluss gefasst, zur Neuordnung einer überbaubaren Fläche und deren Erschließung am Dohlenweg den Bebauungsplan Nr. 2.42 für das Gebiet „Eichelhäherweg / Dohlenweg“ aufzustellen. Die Anpassung der Festsetzungen soll die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in diesem Bereich erleichtern.


Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss hatte daraufhin am 06.12.2012 den erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes und seinen Begründungstext angenommen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Januar/Februar 2013. Danach ruhte das Aufstellungsverfahren, da Fragen zur Realisierung der Erschließung zunächst nicht geklärt werden konnten.

Diese sind nun ausgeräumt, sodass das Verfahren weitergeführt werden kann. Da sich aufgrund der seitdem vergangenen Zeit die Eigentumsverhältnisse im Umfeld des Plangebietes oder das Meinungsbild geändert haben können, erfolgt eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung unter Verwendung der Planunterlagen aus dem Jahre 2013.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Warendorf darauf hin, dass die Planunterlagen in

der Zeit vom 13.03. bis 12.04.2017 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich

ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können Auskünfte erbeten sowie Anregungen und Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die im Rahmen der genannten ersten Offenlage  vorgetragenen Stellungnahmen werden ebenfalls in das weitere Verfahren eingebracht. Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet eingesehen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.<xml></xml>

Kontakt

Verena Heumann
E-Mail
Tel.: 02581 54-1618

Doris Krause
E-Mail
Tel.: 02581 54-1610



Dateien:
170306-STW-PM.pdf248 K