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Kategorie: Stadtportrait, Rathaus, Wirtschaft & Umwelt, 02.12.2015,

Neues Bundesmeldegesetz nun fast einen Monat in Kraft

Seit dem 1. November gilt das neue Bundesmeldegesetz, mit dem wichtige Änderungen für Mieter und Vermieter verbunden sind.


Steht ein Zuzug nach Warendorf oder ein Umzug innerhalb Warendorfs an, so ist für die An- bzw. Ummeldung der Einzug an der neuen Adresse durch den Vermieter schriftlich zu bestätigen.

Die Vorlage des (neuen) Mietvertrages - so die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros - reicht für diesen Zweck nicht aus. Notwendig ist hierfür die Vorlage des auf der städtischen Homepage verfügbaren Formulars.

Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen für Rückfragen während der Dienstzeiten gerne zur Verfügung.

Am 03. Dezember berichtete die WN ausführlich (s.u.).

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