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Kategorie: Stadtportrait, Rathaus, 30.12.2015,

Kein Silvester-Feuerwerk in der Altstadt

Wie in jedem Jahr informiert das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt darüber, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken in der Warendorfer Altstadt wegen der erhöhten Brandgefahr verboten ist.


Sachgebietsleiter Holger Niemeyer (rechts) beim Aufbau der Hinweisschilder; Foto: WN

Auf dem historischen Marktplatz steht - wie auch im vorigen Jahr - ein großer Hinweis darauf, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt verboten ist. Da die Stadt mit dieser Aktion im letzten Jahr gute Erfahrungen gemacht hat setzt sie auch in diesem Jahr wieder auf die Einsicht der feierwilligen Bürgerinnen und Bürger.

Wer trotz des Verbotes (konkret steht es in §23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)) in der Altstadt Feuerwerkskörper zündet begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wobei es der Stadt an dieser Stelle nicht um die Einnahmen aus der Ahndung etwaiger Vergehen geht. Oberste Priorität genießt die Sicherheit und der Brandschutz innerhalb der Altstadt.

Weitere Informationen können den Berichten in der WN und der Glocke entnommen werden.

Kontakt

Markus Rompusch
E-Mail
Tel.: 02581 54-1320