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Kategorie: Rathaus, 21.12.2015,

Haushaltsplanentwurf 2016 in den Rat eingebracht


Der Haushaltsplanentwurf wurde am 18.12.2015 in den Rat eingebracht.

Der Entwurf des Haushaltsplans 2016 und der Finanzplanung bis 2019 ist in der Ratssitzung am 18.12.2015 eingebracht worden. In der Entwurfsfassung schließt der Ergebnisplan für 2016 mit einem Defizit von 5.154.136 €, im Finanzplan ist für Ende 2016 ein negativer Bestand der Finanzmittel von 9.330.877 € geplant.

In seiner Haushaltsrede richtete Bürgermeister Axel Linke sein Hauptaugenmerk vor allem auf den enormen Anstieg des Haushaltsvolumens im Ergebnisplan. Der Anstieg der Erträge ist, neben einer äußerst positiven Gewerbesteuerentwicklung, vor allem der Flüchtlingsthematik geschuldet. Sowohl die 100 %ige Kostenerstattung seitens der Bezirksregierung für den Betrieb der Notunterkünfte als auch die Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind erstmalig angesetzt (Kostenerstattungen) bzw. liegen weit über dem Ansatz des Vorjahres (Zuweisungen). 
Damit korrespondieren aber auch zusätzliche Aufwendungen, z.B. im Bereich der Sach- und Dienstleistungen und bei den Transferaufwendungen. Ein weiterer Grund für den Anstieg der Aufwendungen liegt in der Erhöhung der Allgemeinen Kreis- und Jugendamtsumlage. Daneben erhebt der Kreis Warendorf eine Sonderumlage zur Wertberichtigung bei den RWE-Aktien. 

Einwohner der Stadt Warendorf sowie Abgabenpflichtige haben das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen zu erheben. Diese können in der Zeit vom 23. Dezember 2015 bis zum 15. Januar 2016 sowohl schriftlich als auch mündlich bei Frau Bettina Küch-Wallmeyer im Verwaltungsgebäude der Stadt Warendorf, Lange Kesselstr. 4-6, Zimmer 341 zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Warendorf in öffentlicher Sitzung.

Den Entwurf des Haushaltsplans 2016 sowie des Rede des Bürgermeisters mit der Präsentation aus der Ratssitzung finden Sie hier:

Entwurf des Haushaltsplans 2016

Haushaltsrede des Bürgermeisters mit Kurzpräsentation

Alternativ kann der Entwurf während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, am Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Warendorf, Zimmer 341, eingesehen werden.