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Kategorie: Pressemitteilung, Wirtschaft & Umwelt, 23.03.2023,

Top-Konditionen für leerstehende Ladenlokale in Freckenhorst


Wer eine gute Geschäftsidee hat und sich gern in Freckenhorst selbständig machen möchte, der hat aktuell gute Chancen. Auch neue, experimentelle und kreative Nutzungen sind erwünscht.

Mit Fördergeldern aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat die Stadt Warendorf die Möglichkeit, leerstehende oder von Leerstand bedrohte Ladenlokalen in Freckenhorst anzumieten und durch Fördermittel  für einen deutlich reduzierten Mietzins unterzuvermieten. Ziel des Zwischenerwerbs ist die Attraktivierung und dauerhafte Nutzung der leerstehenden Ladenlokale.

Interessierte Mieterinnen und Mieter haben die Chance, zwei Jahre und mit nur geringem wirtschaftlichem Risiko neue Ideen und Konzepte auszuprobieren. Hierbei sind Kreativität und Unternehmergeist zukünftiger Ladenlokalinhaberinnen und -inhaber gefragt. Aber auch potenzielle Vermieterinnen und Vermieter, die Ladenlokale mit bis zu 300 Quadratmetern anbieten, sind angesprochen.

Die Stadt Warendorf selbst nimmt hierzu die Anmietung eines leerstehenden Ladenlokals zu einem reduzierten Mietpreis vor, sofern ein Nutzungsinteresse von Dritten für das Ladenlokal besteht. Bedingung: Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer reduziert die bisherige Kaltmiete auf 85 % des bisherigen Mietniveaus. Die Weitervermietung der Ladenlokale erfolgt dann für nur 20 % der bisherigen Kaltmiete. Die Differenz zwischen den Anmietungskosten und der ermäßigten Weitervermietung wird von der Stadt Warendorf getragen, die hierzu die Fördermittel des Bundes und einen entsprechenden Eigenanteil einsetzt. Nur Ladenlokale, die im Fördergebiet liegen, können von den Vorteilen profitieren.  Eigentümerinnen und Eigentümer von leerstehenden Ladenlokalen und Interessenten, die ihre Geschäftsidee in Freckenhorst ausprobieren möchten, sind aufgerufen, sich mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Warendorf in Verbindung zu setzen: