Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch
Kategorie: Pressemitteilung, 06.12.2022,

Öffentliche Auslegung zu den Planverfahren im Zusammenhang mit der Standortverlagerung des Reit- und Fahrvereins Warendorf e.V. startet


In der Bauerschaft Gröblingen, westlich der B475, soll dem Reit- und Fahrverein Warendorf e.V. die Ansiedlung eines neuen Standortes bauplanungsrechtlich ermöglicht werden.

Hierzu sollen auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen Sondergebiete für Pferdehaltung und Pferdesport sowie private Grünflächen für Weidenutzung festgesetzt werden. Vorhandene Grünstrukturen sollen gesichert und durch Anpflanzungen ergänzt werden. Hierzu werden im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 1.26 „Sondergebiet Reit- und Fahrverein westlich der B475“ sowie die gleichnamige 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 aufgestellt.

 

B-Plan Nr.  1.26 (neuer Standort)

 

 

Im gleichen Zuge ist das Planungsrecht am bisherigen Standort aufzuheben, sodass die Flächen wieder dem planungsrechtlichen Außenbereich zufallen. Dies geschieht durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1.45 ‚Dackmarer Esch‘ sowie der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010. Die Aufhebung der Planung am bisherigen Standort ist Voraussetzung für die Schaffung des Planungsrechts am künftigen Standort.

Teilaufhebung B-Plan 1.45

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die vier genannten Verfahren beschlossen. 

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die  Planunterlagen in der Zeit vom 12.12.2022 bis 15.01.2023 im Internet unter www.o‑sp.de/warendorf unter „Bebauungspläne im Verfahren“ bzw. „Flächennutzungsplan“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.


Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).