Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch
Kategorie: Pressemitteilung, 03.11.2022,

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 3.36 „Östlich Everwordschule“ in Freckenhorst startet


Im Bereich der Everwordschule in Freckenhorst sollen die heutigen Flächen des Sportplatzes sowie der Schwimmhalle östlich der Schule städtebaulich neu geordnet und umgenutzt werden. Östlich der in Genehmigung befindlichen neuen Sporthalle soll auch der Neubau einer Kindertagesstätte planungsrechtlich ermöglicht werden.

Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB wurde bereits im Mai 2020 gefasst. Nun hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 20.10.2022 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die  Planunterlagen in der Zeit vom 07.11.2022 bis 06.12.2022 im Internet unter www.o‑sp.de/warendorf à „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).