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Kategorie: Rathaus, Wirtschaft & Umwelt, Pressemitteilung, 15.10.2020,

Kein verkaufsoffener Sonntag am 18.10.2020


Die Stadt Warendorf hatte über eine Rechtsverordnung das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtgebiet für den kommenden Sonntag (18.10.2020) ermöglicht. Hiergegen klagte die Gewerkschaft ver.di vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW). Dies mit Erfolg: mit Beschluss vom 15.10.2020 hat das OVG NRW die Verordnung im Wege einer einstweiligen Anordnung außer Vollzug gesetzt.

Einen verkaufsoffenen Sonntag wird es somit in Warendorf am 18.10.2020 nicht geben.

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