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Kategorie: Corona, Pressemitteilung, Rathaus, 22.03.2020,

Weitreichendes Kontaktverbot

22.03.2020 - 18:45 Uhr


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Bundesregierung und den weiteren Bundesländern ein weitreichendes Kontaktverbot vereinbart. Das teilte Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntagnachmittag mit. Genaueres regelt eine Rechtsverordnung, die für jede Bürgerin und für jeden Bürger in unserem Land verbindlich ist.

Vom 23.03.2020 bis 19.04.2020 sind Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Ausnahmen gelten für

  • Verwandte in gerader Linie (Eltern und Kinder), Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,
  • die Begleitung von Minderjährigen und unterstützungsbedürftigen Personen,
  • zwingend notwendige Zusammenkünfte aus gesellschaftlichen, beruflichen und dienstlichen Gründen,
  • zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungs- und prüfungsrelevanten Gründen,
  • die Nutzung des ÖPNV,
  • Beerdigungen. 

Ein sog. Ausgangsverbot gilt in Nordrhein-Westfalen nicht. Der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zur Apotheke, ebenso der Einkauf und Spaziergänge sind weiterhin gestattet. Aber nach wie vor gilt: halten Sie Abstand! Persönliche Kontakte sind auf ein Minimum und einen möglichst sehr kleinen Personenkreis zu reduzieren.

Es ist die Aufgabe unserer Ordnungsbehörde , im gesamten Stadtgebiet zu beobachten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen an die vielen Maßnahmen halten. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass wir dankenswerterweise auch weiterhin feststellen dürfen, wie gut das in unserer Stadt funktioniert.