Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

Bebauungsplan Nr. 2.08 / 4. Änderung

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.08 / 4. Änderung „Zwischen Freckenhorster Straße und Kleine Straße“ startet


Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.08 / 4. Änderung mit einigen Korrekturen und Ergänzungen angenommen und den Beschluss gefasst, hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine erneute – eingeschränkte - öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, im Bereich zwischen Freckenhorster Straße und Kleine Straße an der ehemaligen Freiherr-von-Ketteler-Schule die Errichtung eines Wohnheims für Menschen mit geistiger Behinderung und einer Geschäftsstelle für die Lebenshilfe Kreis Warendorf e.V. zu ermöglichen. Hierfür soll im Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke ausgewiesen werden.

Erste Planungsüberlegungen begannen schon im Jahre 2014, sodass der Rat der Stadt den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes bereits Ende 2014 gefasst hatte. Im Mai / Juni 2019 fand die erste Offenlage des Planentwurfs statt.   

Das Aufstellungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt, da das  Projekt der städtebaulichen Innenentwicklung dient. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird deshalb abgesehen.

Bei der aktuellen Beteiligung der Öffentlichkeit sollen Stellungnahmen nur zu den Festsetzungen vorgetragen werden, die gegenüber dem Entwurf der vorherigen Offenlage geändert oder ergänzt wurden. Im Einzelnen handelt es sich um

a. die Verbreiterung der mit einem Leitungsrecht zu belastenden Fläche für ein Elektrokabel am Nordrand des Plangebietes auf 3,0 m,

b. die Verschiebung der in diesem Umfeld geplanten Baumreihe um 1,0 m nach Süden,

c. die Festsetzung, dass Leitungstrassen der Versorgungsinfrastruktur von neuen Pflanzbeeten sowie neuen Baumstandorten freizuhalten sind, wobei Pflanzungen am Rande der Trassen ausnahmsweise mit besonderen Schutzmaßnahmen zulässig sind,

d. die Verschiebung von Lärmpegelbereichen zur Festsetzung von Schallschutz-maßnahmen,

e. die Festsetzung, dass die als erhaltenswert festgesetzten Bäume im Falle ihres Abgangs jeweils durch einen Laubbaum gleicher Art zu ersetzen sind sowie

f. die Ergänzung der Planbegründung im Hinblick darauf,  ob im Plangebiet Gehölze vorkommen, die der Baumschutzsatzung unterliegen und welche Maßnahmen zum Ausgleich vorgesehen sind.              

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die  Planunterlagen in der Zeit vom 23.09. bis einschließlich 07.10.2019 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme und Erläuterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie weitere Unterlagen können auch im Internet unter www.o-sp.de/warendorf à „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden. Auch hier ist es möglich, eine Stellungnahme abzugeben.