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Aktuelle Informationen der Stadtplanung


1. Bebauungsplan Nr. 2.47 „Am ehemaligen Wasserturm, östlich der Freckenhorster Straße“

Hinweis zur vorzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die Stadt Warendorf weist darauf hin, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vom 18.03. bis 29.03.2019 im Rahmen der vorzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 2.47 "Am ehemaligen Wasserturm, östlich der Freckenhorster Straße"  informieren können. Die vorzeitige Unterrichtung erfolgt bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Wohnbebauung im Plangebiet zu ermöglichen bzw. planungsrechtlich abzusichern. Weitere Informationen finden Sie hier.


2. Bebauungsplan Nr. 6.03 und 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westlich Grüner Markenweg“ im Ortsteil Einen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Die Stadt Warendorf weist darauf hin, dass die Entwürfe für den Bebauungsplan Nr. 6.03 sowie die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Westlich Grüner Markenweg" in der Zeit vom 15.03. bis 15.04.2019 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Alles Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Öffnungszeiten (montags bis  donnerstags  von  08:30  Uhr  bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache zur Information öffentlich ausliegen. Das Team der Stadtplanung gibt den interessierten Bürgerinnen und Bürgern gerne Auskunft über die Themen und erläutert die Einzelheiten der Planung. Außerdem können Anregungen oder Bedenken zur Planung innerhalb der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift vortragen werden.Ziel der Planung ist es, für den Ortsteil Einen ein Baugebiet zu entwickeln, um den ortsteileigenen Bedarf an Wohnraum zu decken. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

Bebauungsplan Nr. 6.03
19. Flächennutzungsplanänderung


3.Bebauungsplan Nr. 0.04 "Zwischen Lüningerstraße und Kolkstiege"


Hinweis zur vorzeitigen Unterrichtung

Die Stadt Warendorf weist darauf hin, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vom 18.03. bis 01.04.2019 im Rahmen der vorzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 0.04 "Zwischen Lüningerstraße und Kolkstiege" informieren können. Die vorzeitige Unterrichtung erfolgt bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der planungsrechtliche Rahmen geschaffen werden, eine Nutzungsmischung in der Altstadt weiterhin zu gewährleisten und gleichzeitig die Wohnnutzung verträglich weiterzuentwickeln. Weitere Informationen finden Sie hier.