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Kategorie: Corona, Rathaus, 17.03.2020,

Entstehung neuer Rechtsgrundlagen

17.03.2020 - 16:45 Uhr


Wir können verstehen, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger und auch als Unternehmer in der aktuellen Zeit verunsichert sind. Das, was wir auf unserer Internetseite oder in anderen Medien veröffentlichen und somit für Warendorf gilt, kann nach kurzer Zeit schon wieder überholt sein.

So haben wir gestern Nachmittag eine Allgemeinverfügung der Stadt Warendorf veröffentlicht, die viele Maßnahmen regelt. Gestern Abend hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel weitere Leitlinien vorgestellt, die in der Allgemeinverfügung aber noch nicht zu lesen sind.

Bei den Leitlinien, die von der Bundeskanzlerin vorgestellt worden sind, handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern.

Die einzelnen Länder haben diese Leitlinien und ihre Umsetzung im Nachgang zu prüfen. Das Land Nordrhein-Westfalen ordnet dann als Folge bestimmte Maßnahmen an. Das geschieht durch einen Erlass des zuständigen Ministeriums. Wenn uns der Erlass vorliegt, setzen wir die Maßnahmen vor Ort entsprechend um. Dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Verfahren sorgt ganz automatisch für zeitliche Verzögerungen.

Wichtig ist: Für Sie als Warendorferinnen und Warendorfer und als Warendorfer Unternehmer werden Regelungen dann verbindlich, wenn Ihre Kommunen die Weisungen des Landes umsetzt. Diese Umsetzung erfolgt durch sog. Allgemeinverfügungen. Nur so kann Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Bitte verlassen Sie sich darauf, dass die Internetseite direkt aktualisiert wird, wenn wir die Weisungen des Landes umgesetzt haben.