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Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, Corona, 13.04.2022,

Maskenpflicht bei der Stadt Warendorf


Für Besucherinnen und Besucher sowie die Beschäftigten der Stadtverwaltung besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW, gültig ab 3. April 2022, erlaubt unter § 2 Abs. 3 die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen im Rahmen des Hausrechts.

Hiervon macht die Stadt Warendorf im Einvernehmen mit den Kommunen des Kreises Warendorf Gebrauch und hält zunächst weiterhin an der Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte der Stadtverwaltung fest.