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Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, Corona, 15.03.2020,

Update zur Schließung der Kindertageseinrichtungen

Sonntag, 15.03.2020, 11.45 Uhr


Abweichend von der gestrigen Information, dass die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen am Montag, 16.03.2020 komplett geschlossen bleiben, gilt aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) von gestern 14.03.2020, 20 Uhr für morgen (16.3.) und übermorgen (17.3.) folgende Regelung:

Die Eltern dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinsorgeberechtigt sind oder beide sorgeberechtigten Elternteile Schlüsselpersonen sind. Kinder dürfen jedoch nicht gebracht werden, wenn sie

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (vgl. www.rki.de), es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt, soll bis Mittwoch, 18.03.2020 beigebracht werden. Dazu gilt weiter das gestern bereits Mitgeteilte.

Durch den aktuellen Erlass aus Düsseldorf gibt es damit auch für den KiTa-Bereich eine Übergangsphase von zwei Tagen (Montag, 16.3. und Dienstag, 17.3.). Die Übergangsphase ist aber jeweils unterschiedlich ausgestaltet. Ein Schulbesuch am 16. und 17.3. zu Betreuungszwecken ist generell möglich, wenn die Eltern das so entscheiden. Für die Kindertageseinrichtungen gilt das auch in der Übergangsphase nur für Schlüsselpersonen und unter den o.g. Voraussetzungen. Auf die Arbeitgeberbescheinigung wird jedoch bis Mittwoch, 18.3.2020 verzichtet.

Ein Formular für die Arbeitgeberbescheinigung für den KiTa-Bereich wird auch vom MKFFI noch erstellt werden. Sobald dieses vorliegt, finden Sie es in unserem Downloadbereich.