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Kategorie: Corona, Pressemitteilung, Rathaus, 14.03.2020,

Neue Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus

Samstag, 14.03.2020 - 17:00 Uhr


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat weitere Schutzmaßnahmen festgelegt, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern.  

Diese Maßnahmen sind von allen Bürgerinnen und Bürgern zu befolgen und von den Ordnungsbehörden umzusetzen.

 

Aussetzen von Veranstaltungen

Das Ministerium hat entschieden, dass ab 14.03.2020 keine Veranstaltungen mehr durchgeführt werden dürfen. Ausgenommen sind nur zwingend notwendige Veranstaltungen. Eine Veranstaltung ist insbesondere dann notwendig, wenn sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge oder der Daseinsvorsorge dienen.  Alle anderen Veranstaltungen sind ohne Rücksicht auf die Teilnehmer- und Besucherzahl abzusagen und nicht durchzuführen. 

 

Schließung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“

Die oben aufgeführten Einrichtungen werden ab Montag, 16. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 geschlossen. Die Stadt Warendorf hat die Träger der Einrichtungen angewiesen, den Kindern sowie deren Eltern den Zutritt zu den Betreuungsangeboten zu untersagen. Eine Übergangszeit gibt es insofern nicht.  

Für Kinder von Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen, die als „unentbehrliche Schlüsselperson“ gelten, wird jedoch ab Dienstag, 17.03.2020 eine Notfallbetreuung eingerichtet.  

Unentbehrliche Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.  

Wenn Sie zu diesen Personengruppen zählen und alle der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen, ist eine Notfallbetreuung vorgesehen:

  1. Ihr Kind kann weder durch Sie selbst noch durch Familienangehörige betreut werden. Hinweis: Die Betreuung durch Großeltern ist nicht zielgerichtet. 
  2. Es ist Ihnen nicht möglich, Ihre Arbeitszeit und Arbeitsgestaltung flexibel zu gestalten. Hinweis: Viele Arbeitgeber arbeiten an solchen Flexibilisierungsmaßnahmen. Suchen Sie das Gespräch!
  3. Ihr Arbeitgeber bestätigt Ihnen schriftlich, dass Sie als Schlüsselperson (s.o.) an Ihrem Arbeitsplatz unentbehrlich sind. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Bitte lassen Sie das Formular ausgefüllt der Einrichtung zukommen, in der Ihr Kind aktuell betreut wird, um es dort für die Notfallbetreuung anzumelden.  

Hinweis: Die Kapazitäten der Notfallbetreuung sind begrenzt. Es ist aktuell vorgesehen, pro Einrichtung maximal 10 Kinder in die Notfallbetreuung aufzunehmen. Möglicherweise werden nicht alle Kindern aufgenommen werden können, deren Eltern unter die oben genannten Kriterien fallen. Ob Ihr Kind tatsächlich aufgenommen werden kann, wird schnellstmöglich geklärt. 

Da vor dem ersten Tag, an dem das Betretungsverbot für die Tageseinrichtungen gilt, also vor Montag, 16.03.2020, nicht mehr zu klären ist, für welche Kinder die Ausnahmeregelung (unentbehrliche Schlüsselpersonen) zur Anwendung kommt, sind die Träger angewiesen worden, die Einrichtung am Montag, 16.03.2020 komplett geschlossen zu halten. Das gilt ausnahmslos und am Montag, 16.03.2020 auch für Erziehungsberechtigte, die ansonsten unter die Ausnahmeregelung fallen.

 

Schließung der Schulen

Die Schulen werden von Montag, 16.03.2020 bis Sonntag, 19.04.2020 geschlossen.  Anders als bei den oben aufgeführten Einrichtungen hat das Land bzgl. der Schließung der Schulen eine Übergangszeit vorgesehen. Am Montag, 16.03.2020 und Dienstag, 17.03.2020 sind die Schulen zur Nutzung von Betreuungszwecken geöffnet. Ein Besuch der Schulen ist an diesen beiden Tagen noch möglich, wenn die Eltern dies für erforderlich halten.  

Für den Zeitraum ab Mittwoch, 18.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien gilt: Die Schulen sind geschlossen. Nur für Schulkinder von Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen, die als „unentbehrliche Schlüsselperson“ gelten, wird eine Notfallbetreuung geschaffen.  

Unentbehrliche Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.  

Wenn Sie zu diesen Personengruppen zählen und alle der vier folgenden Voraussetzungen erfüllen, ist eine Notfallbetreuung vorgesehen: 

  1. Ihr Kind besucht die Jahrgangsstufe 1-6.
  2. Ihr Kind kann weder durch Sie selbst noch durch Familienangehörige betreut werden. Hinweis: Die Betreuung durch Großeltern ist nicht zielgerichtet.
  3. Es ist Ihnen nicht möglich, Ihre Arbeitszeit und Arbeitsgestaltung flexibel zu gestalten. Hinweis: Viele Arbeitgeber arbeiten an solchen Flexibilisierungsmaßnahmen. Suchen Sie das Gespräch!
  4. Ihr Arbeitgeber bestätigt Ihnen schriftlich, dass Sie als Schlüsselperson (s.o.) an Ihrem Arbeitsplatz unentbehrlich sind. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.Bitte lassen Sie das Formular ausgefüllt nach Möglichkeit bis Dienstag, 16.03.2020 um 13 Uhr der Schulleitung Ihres Kindes zukommen, um es dort für die Notfallbetreuung anzumelden.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch, dass die Notfallplätze mit heutigem Stand auf zehn Betreuungsplätze pro Schule beschränkt werden müssen. Möglicherweise werden nicht alle Kindern aufgenommen werden können, deren Eltern unter die oben genannten Kriterien fallen. Ob Ihr Kind aufgenommen werden kann, wird schnellstmöglich geklärt.

 

Schließung öffentlicher Einrichtungen

Das Corona-Virus hat sich rasant verbreitet. Insbesondere vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Infektionen sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, ihre Kontakte im Privatbereich sorgsam zu steuern und auf das Notwendigste zu reduzieren.

Aus dem gleichen Grund bleiben auch die folgenden öffentlichen Einrichtungen der Stadt zunächst geschlossen: Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze, Umkleiden),  Stadtbücherei, Stadtmuseum, HoT Jugendzentrum, Touristen-Information am Markt.  

Die Stadtverwaltung und der Wertstoffhof bleiben zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger werden jedoch gebeten,  die Besuche auf das zwingend Notwendige zu reduzieren und Anliegen vermehrt per Telefon und E-Mail sowie über den Postweg zu regeln oder aufzuschieben.  

Zu klären ist noch, ob private Einrichtungen oder Zusammenkünfte, mit deren Besuch typischerweise ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Virus verbunden ist (z.B. Fitness-Center, größere Feierlichkeiten o.ä.) ebenfalls ordnungsbehördlich untersagt werden. Dazu wird noch eine Abstimmung auf Kreisebene erfolgen. 

Die Stadt Warendorf wird fortlaufend weiter informieren.