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Kategorie: Stadtportrait, Rathaus, Pressemitteilung, 11.03.2013,

Informationen und Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten


Neue Ausweis- und Passdokumente sind rechtzeiig beim Bürgerbüro in Warendorf oder Freckenhorst zu beantragen

Warendorf. Das Bürgerbüro der Stadt Warendorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger die nachfolgenden Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten zu beachten.

Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Beginn der Ferien- und Reisezeit ihre Ausweispapiere. Erfahrungsgemäß gibt es zu dieser Zeit erheblich mehr Nachfragen und Anträge, die zwangsläufig zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten beim Bürgerbüro und der Bundesdruckerei führen. Zurzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente 2-3 Wochen.

Jeder Antragsteller muss persönlich mit seinem bisherigen Ausweiskokument und einem aktuellen, biometrischen Passfoto zum Bürgerbüro kommen. Der Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in EU-Länder. Für Reisen nach Übersee ist ein Reisepass erforderlich. Die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes finden sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de. Hier sind auch alle Informationen über notwendige Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land zufinden. Bei Auslandsreisen mit Kindern ist von Geburt an ein Lichtbilddokument erforderlich.

Innerhalb der EU benötigen Kinder einen Kinderreisepass. Der Kinderreisepass kann bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer hierfür beträgt 6 Jahre. Aktualisierungen hinsichtlich der Größe und Passfoto sowie Verlängerungen des Kinderreisepasses (vor Ablauf der Gültigkeit) sind ebenfalls bis zum 12. Lebensjahr möglich.

Erstausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen erfordern die persönliche Antragstellung von Eltern mit ihrem Kind. Mitzubringen ist hierzu ein biometrisches Foto. Durch eine formlose Einverständniserklärung kann sich hierbei ein Elternteil vertreten lassen.

Ab dem 12. Lebensjahr wird ein Personalausweis ausgestellt, auf besonderen Wunsch der Eltern ist dies auch schon vor dem 12. Lebensjahr möglich.

Die Beantragung von Personalausweisen für Kinder unter 16 Jahren muss ebenfalls durch persönliches Erscheinen der Eltern mit ihrem Kind erfolgen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann auch hier wie bei der Beantragung eines Kinderreisepasses eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden, die zusätzlich die Zustimmung oder Ablehnung zur Aufnahme der Fingerabdrücke in den Ausweis enthalten muss. Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen der Eltern und des Kindes erforderlich. Sollte ein Elternteil nicht die Möglichkeit zum persönlichen Erscheinen im Bürgerbüro haben, muss auch hier eine formlose Einverständniserklärung des Elternteils vorgelegt werden. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Stadt Warendorf unter der Rubrik Bürgerbüro.

Telefonisch werden im Bürgerbüro Anfragen zu den Ausweisdokumenten unter der Tel.-Nr: 02581 54-1333 entgegengenommen.

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montags bis mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro Freckenhorst:
Mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr