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Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, 19.04.2022,

Persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen


Ab dem 19.04.2022 können die Briefwahlunterlagen für die NRW-Landtagswahl im Briefwahlbüro der Stadt Warendorf beantragt werden.

Wer seine Wahlbenachrichtigung bereits erhalten hat und persönlich im Wahlbüro vorbeischaut, kann die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen oder auch vor Ort wählen.

Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden ab dem 12. April verschickt. Wahlberechtigte, die diese nicht bis spätestens 24. April erhalten haben, melden sich bitte bei der Stadt Warendorf.

Das Briefwahlbüro befindet sich in diesem Jahr wieder im Sophiensaal, Kurze Kesselstraße 17, 48231 Warendorf.

Aufgrund der weiterhin vorherrschenden Corona-Pandemie, legt die Verwaltung allen Wählerinnen und Wählern das Online-Verfahren als Infektionsschutzmaßahme ganz besonders ans Herz!
Alle Informationen zum Online-Verfahren finden Sie
hier

 

Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf die Briefwahlunterlagen muss spätestens um 18 Uhr des Freitags vor dem Wahlsonntag (13. Mai) im Wahlbüro eingetroffen sein. Das Online-Verfahren endet bereits am 12. Mai, 8 Uhr.

Die ausgefüllten Wahlbriefunterlagen müssen am Wahltag spätestens um 18Uhr eingetroffen sein. Dabei ist der Postlauf unbedingt zu berücksichtigen.

Der Wahlbrief kann zudem am Wahlsonntag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Verwaltungsgebäudes der Stadtverwaltung Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf (nicht in den Nebenstellen!) eingeworfen werden.