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Kategorie: Rathaus, Pressemitteilung, 06.03.2019,

Bebauungsplan Nr. 2.71 / 1. Änderung


Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 2.71 / 1. Änderung „Zwischen Katzheide und Waterstroate“ startet

Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.71 / 1. Änderung angenommen und den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.Zuvor hatte der Rat der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.71 / 1. Änderung „Zwischen Katzheide und Waterstroate“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 Baugesetzbuch in einem vereinfachten Verfahren einer 1. Änderung unterzogen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird deshalb abgesehen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, eine Gewerbeansiedlung südlich der K 3 Katzheide zu fördern sowie eine Zuwegung zum südlich gelegenen Versorgungsbereich zu sichern.Durch die Änderung wird die Zuwegung zum Regenrückhalte- und Regenklärbecken durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus wird eine Anpassung der festgesetzten Gebäudehöhe vorgenommen, so dass eine ökonomisch sinnvollere Nutzung der Flächen möglich wird.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 15.03. bis 14.04.2019 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, zur Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie weitere Unterlagen können ergänzend auch im Internet "Bebauungspläne im Verfahren" eingesehen werden. Auch hier ist es möglich eine Stellungnahme abzugeben.