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Kategorie: Corona, Rathaus, Pressemitteilung, 21.03.2020,

Neue Regelungen für die Notfallbetreuung

21.03.2020 - 20.00 Uhr


Die Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder sind geschlossen. Das stellt viele Familien vor eine große Herausforderungen. Wohl noch nie war es schwieriger, die Betreuung der Kinder mit der beruflichen Situation zu vereinbaren.

Ab Montag, 23.03.2020 gilt eine Neuregelung, wer Anspruch auf die eingerichtete Notbetreuung hat.

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder hat - unabhängig von der familiären Situation. Wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann, reicht es aus, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Diese sogenannten Arbeitgeberbescheinigungen müssen Sie in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung vorlegen, die Ihr Kind besucht.

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll mit diesem Angebot um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. Denn weiterhin ist das oberste Gebot: Wir alle müssen die sozialen Kontakte bestmöglich reduzieren.