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Kategorie: Rathaus, Pressemitteilung, 22.07.2019,

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 2.47 „Am ehemaligen Wasserturm, östlich der Freckenhorster Straße“ startet


Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.47 „Am ehemaligen Wasserturm, östlich der Freckenhorster Straße“ angenommen und den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Zuvor hatte der Rat der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.47 beschlossen.

Das Aufstellungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt, da das Projekt der städtebaulichen Innenentwicklung dient. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird deshalb abgesehen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den Wasserturm und das dazugehörige Grundstück einer wohnbaulichen Nutzung zu unterziehen sowie die im Plangebiet vorhandene Wohnbebauung planungsrechtlich abzusichern. 

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 22.07. bis 30.08.2019 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie weitere Unterlagen können ergänzend auch im Internet unter www.o-sp.de/warendorf à „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden. Auch hier ist es möglich eine Stellungnahme abzugeben.