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Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 2.11/3.

Änderung für das Gebiet „Zwischen Breite Straße und B64 “ startet


Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des  Rates hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2.11 / 3. Änderung vom 14.02.2018, den Begründungstext und die Vorprüfung des Einzelfalls angenommen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2  BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB beschlossen.

Vom 02. März bis zum 06. April erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses am 03.05.2018 beraten und entschieden.

Aufgrund der hierbei vorgenommenen Planänderungen fasste der Ausschuss den Beschluss, eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Warendorf darauf hin, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 28.05. bis 29.06.2018 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können Auskünfte erbeten sowie Anregungen und Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet eingesehen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.