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Kategorie: Wirtschaft & Umwelt, Rathaus, Pressemitteilung, Corona, 20.04.2021,

Pflicht für Corona-Test-Angebot für Unternehmen


Seit heute haben Beschäftigte Anspruch auf Testung am Arbeitsplatz.

Seit heute haben Beschäftigte Anspruch auf Testung am Arbeitsplatz.

Am 20.4.21 ist die aktualisierte Arbeitsschutzverordnug des Bundes in Kraft getreten. Sie verpflichtet alle Arbeitgeber dazu, Ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

Bürgermeister Peter Horstmann und der Hauptgeschäftsführer von WIWA-Wirtschaft für Warendorf, Heiner Kamp, bitten im Video alle Warendorfer Unternehmen, dieser Pflicht nachzukommen und so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.

Weitere Informationen dazu finden sich auch im Informationsbereich für Unternehmen.