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Kategorie: Pressemitteilung, 20.10.2022,

Öffentlichkeitsbeteiligung in Einen startet


Die Stadt Warendorf beabsichtigt, im Ortsteil Einen westlich des Grünen Markenweges ein weiteres Wohngebiet zu entwickeln, um den aktuellen Bedarf an Wohnraum zu decken.

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteiles Einen und gliedert sich in zwei Teilbereiche. Der rund 1,8 ha große Teilbereich 1 befindet sich nördlich angrenzend an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6.03 und soll ein Wohngebiet für vornehmlich Einzel- und Doppelhäuser ausweisen. Im östlichen Bereich sollen auch kleine Mehrfamilienhäuser zulässig sein. Darüber hinaus beinhaltet der Bebauungsplan einen zweiten Teilbereich östlich des Grünen Markenweges, durch den ein Bereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 6.05 „Grüner Markenweg/Talweg“ überplant wird.

Ziel dieser Überplanung ist es, die bestehenden Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 6.05 entsprechend anzupassen, um hinsichtlich der Fahrbahnverschwenkung des Grünen Markenweges eine sinnvolle Grundstücksnutzung im Bereich des Gewerbegebietes zu ermöglichen.

Um die vorgenannte Planung durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.04 „Westlich Grüner Markenweg 2“ umsetzen zu können, muss auch der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf geändert werden. Hierfür wird parallel zum Bebauungsplan die 20. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die genannten Verfahren beschlossen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 24.10.2022 bis 22.11.2022 im Internet unter www.o‑sp.de/warendorf unter „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).

Eine Informationsveranstaltung wird am Mittwoch, 09.11.2022 um 18:30 Uhr im Pfarrheim der Pfarrgemeinde St. Bartholomäus in Einen, Bartholomäusstr. 35, 48231 Warendorf, stattfinden. Bei diesem Termin haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Für alle Besucherinnen und Besucher besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung; kurzfristige Änderungen aufgrund einer neuen Corona-Schutzverordnung sind möglich. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme vorab an, wahlweise per E-Mail an dana.bach@warendorf.de oder telefonisch unter 02581-54 1614.