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Kategorie: Rathaus, Stadtportrait, Pressemitteilung, 17.07.2012,

Weitergabe von Meldedaten


Bürgerbüro

Das Bürgberbüro berät Sie über die Weitergabe von Meldedaten

Für reges Interesse sorgt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen Melderecht, der am 28. Juni den Bundestag passiert hat und dem nun vom Bundesrat noch zugestimmt werden muss. Das neue Gesetz soll zum 01.11.2014 in Kraft treten. Vorgesehen ist eine deutliche Vereinfachung bei der Weitergabe von Meldedaten durch die jeweiligen Kommunalverwaltungen. Es ist zu erwarten, dass diese Regelungen im Rahmen der Beteiligung des Bundesrates noch verändert werden, da insbesondere das Land NRW eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung wünscht. Trotzdem sorgt der im Bundestag beschlossene Text schon für Beunruhigung bei den Bürgerinnen und Bürgern, da sie nicht wissen, was eigentlich mit „ihren“ Daten in den Meldebehörden passiert.

Wie ist der aktuelle Sachstand in Warendorf?
Allgemein wird in der Presse vom „Verkauf“ personenbezogener Daten gesprochen. So etwas gibt es, wie die zuständige Leiterin des Bürgerbüros der Stadt Warendorf, Karin Kövener, erläutert, heute nicht. „Wir geben Daten nur dann weiter, wenn die oder der Anfragende ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Und dann auch nur im Einzelfall und nicht ganze Adressbestände“ so die Fachfrau aus der Verwaltung. Im Einzelnen bedeutet dies, dass z.B. Versandhäuser, Inkassounternehmen, Versicherungen, Banken etc. Einzelanfragen stellen, die dann manuell in der Verwaltung beantwortet werden. Hierfür wird eine kostendeckende Gebühr erhoben. Von „Verkauf“ kann also keine Rede sein.Neben diesen Auskünften gibt es einige gesetzliche Regelungen, die die maschinelle Weitergabe der Meldedaten ermöglichen. So wird z.B. bei einem Zuzug die ehemalige Wohnsitzgemeinde informiert sodass eine Abmeldung dort nicht mehr nötig ist.Gegen einen Teil der rechtlich bisher möglichen Auskünfte kann auch heute schon eine Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre beantragt werden. Dies kann durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro geschehen. Unter www.warendorf.de steht zudem ein Formular bereit, welches unterschrieben an die Verwaltung geschickt werden kann. Dort sind die derzeit möglichen Sperr-Gründe abschließend aufgeführt.Weiterhin wird einmal jährlich (im Oktober) durch das Bürgerbüro im Amtsblatt der Stadt Warendorf auf die Widerspruchsmöglichkeiten hingewiesen. Wichtig ist uns, so Karin Kövener abschließend, dass keine Bürgerin und kein Bürger Bedenken haben muss, dass die Stadtverwaltung ihre bzw. seine Daten an Adresshändler oder ähnliche Firmen weitergibt bzw. „verkauft“.

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre