Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch
Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, Corona, 23.08.2021,

Neue Corona-Regeln auch für kommunale Sitzungen


Seit Freitag, 20. August, ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Sie soll Immunisierten, also Geimpften und Genesenen, eine weitgehend uneingeschränkte Nutzung gesellschaftlicher, kultureller, sportlicher und sozialer Angebote ermöglichen. Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien werden jedoch aufgehoben.

Bei einer Inzidenz von unter 35 muss künftig auch weiterhin von allen Anwesenden Mundschutz getragen werden. Bei einer Inzidenz über 35, welche ab Freitag, 20. August, für ganz NRW gilt, greift künftig die 3G-Regel: für Ratsmitglieder oder weitere Teilnehmer besteht vor der Teilnahme an Sitzungen künftig eine Testpflicht, sofern sie nicht bereits immunisiert sind.

Die erste öffentliche Sitzung, die diese Neuerungen betrifft, findet bereits am Montag, 23. August, statt. Ohne 3G-Nachweis kann kein Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden. Sollte die Inzidenz an fünf Tagen hintereinander unter 35 liegen, entfallen die 3G-Regeln wieder.