Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch
Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, 06.03.2019,

Öffentliche Auslegung Bebbauungsplanentwurf "Westlich der Westkirchener Straße zwischen Kleistraße und Dr.-Sandforth-Straße“


Bebauungsplan Nr. 3.26 / 1. Änderung 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 3.26 / 1. Änderung „Westlich der Westkirchener Straße zwischen Kleistraße und Dr.-Sandforth-Straße“ im Stadtteil Freckenhorst startet

Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3.26 / 1. Änderung angenommen und den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.Zuvor hatte der Rat der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 12.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.26 / 1. Änderung „Westlich der Westkirchener Straße zwischen Kleistraße und Dr.-Sandforth-Straße“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Baugesetzbuch in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird deshalb abgesehen.

Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die nördliche Baugrenze entsprechend der westlich angrenzenden Bestandsbebauung entlang der Kleistraße anzupassen und den Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Baugrenze von 6,00 m auf 3,00 m zu reduzieren. Im Zuge der Änderung wurde eine Begrenzung der Baukubatur durch Festsetzung einer Traufhöhe von 6,60 m notwendig. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.26 bleiben von der Änderung weitestgehend unberührt.

In diesem Zusammenhang möchte dieStadt darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 15.03. bis 14.04.2019 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, zur Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie weitere Unterlagen können ergänzend auch im Internet unter â€žBebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden. Auch hier ist es möglich eine Stellungnahme abzugeben.