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Kategorie: Stadtportrait, Pressemitteilung, Rathaus, 10.10.2012, Von: Karin Kövener

Auskünfte aus dem Melderegister


Das Bürgerbüro informiert

Das Bürgerbüro der Stadt Warendorf ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, in bestimmten Fällen Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Dabei kann es sich z.B. um die Weitergabe der Adressdaten der wahlberechtigten Einwohner an politische Parteien oder Wählergruppen im Vorfeld einer Wahl oder eines Bürgerentscheides handeln. Die Auskunftsgründe sind dabei im Meldegesetz abschließend aufgeführt und unterliegen nicht der Einzelfallentscheidung durch das Bürgerbüro.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann für bestimmte Auskunftsersuchen Widerspruch einlegen. Bei entsprechenden Anfragen werden die Meldedaten dieser Bürger nicht übermittelt.

Im Zuge der regelmäßigen Bürgerinformation erfolgte nun wieder die Bekanntmachung über die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister. Sie wurde im Amtsblatt der Stadt Warendorf veröffentlicht.

Sofern ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Melderegisterdaten in diesen Fällen eingelegt werden soll, kann das entsprechende Formular hier heruntergeladen oder online ausgefüllt werden. Es muss anschließend unterschrieben an das Bürgerbüro geschickt werden.