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Kategorie: Corona, Rathaus, Corona, 18.03.2020,

Was gilt - was nicht?

18.03.2020 - 10.30 Uhr


Wir können verstehen, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger und auch als Unternehmer in der aktuellen Zeit verunsichert sind. Das, was wir auf unserer Internetseite oder in anderen Medien veröffentlichen und somit für Warendorf gilt, wird nach kurzer Zeit schon wieder angepasst.

Genau wie Sie verfolgen auch wir das Geschehen in den Sozialen Medien und im Internet. Aber wir müssen feststellen und möchten Ihnen noch einmal erklären: Inhalte neuer Leitlinien der Bundesregierung oder Anordnungen des Landes NRW sind mit einem Beitrag im Internet oder in den Sozialen Medien blitzschnell veröffentlicht. Bis uns aber die notwendigen Schriftstücke der Behörden erreichen und wir auf dessen Basis dann neue Rechtsgrundlage entwickeln, die für Warendorf gelten, dauert es leider eine gewisse Zeit. Das führt zu Unklarheiten und auch zu Unzufriedenheit, die wir verstehen können.

Aber verlassen Sie sich bitte darauf, dass wir dauerhaft daran arbeiten, hier auf dem aktuellsten Stand zu sein. Für Sie als Warendorferinnen und Warendorfer und als Warendorfer Unternehmer werden Regelungen dann verbindlich, wenn Ihre Kommune die Weisungen des Landes umsetzt. Diese Umsetzung erfolgt durch sog. Allgemeinverfügungen. Nur so kann Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Die Internetseite wird direkt aktualisiert, wenn wir die Weisungen des Landes umgesetzt haben.

Allgemeiner Hinweis:

Bei Leitlinien, die von der Bundesregierung vorgestellt worden sind, handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern. Die einzelnen Länder haben diese Leitlinien und ihre Umsetzung im Nachgang zu prüfen. Das Land Nordrhein-Westfalen ordnet dann als Folge bestimmte Maßnahmen an. Das geschieht durch einen Erlass des zuständigen Ministeriums. Wenn uns der Erlass vorliegt, setzen wir die Maßnahmen vor Ort entsprechend um. Dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Verfahren sorgt ganz automatisch für zeitliche Verzögerungen.