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Kategorie: Rathaus, Stadtportrait, Pressemitteilung, 21.03.2013,

Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern


Für das Abbrennen von Osterfeuern gelten verschiedene Regeln / Foto: Die Glocke

Derzeit werden vielerorts pflanzliche Abfälle (sog. Schlagabraum) zusammengetragen, um sie bei traditionellen Osterfeuern zu verbrennen.

Leider musste in den letzten Jahren festgestellt werden, dass zunehmend auch unzulässige Abfälle (Altreifen, lackierte und getränkte Hölzer, Jägerzäune, Spanplatten, Mineralöle, Mineralölprodukte u. v. m.) verbrannt werden und dadurch die Umwelt belastet wird.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Warendorf weist daher darauf hin, dass auch bei Osterfeuern ausschließlich unbehandeltes Holz bzw. Schlagabraum verwendet werden darf.

Im Interesse unserer Umwelt werden die Veranstalter von Osterfeuern bereits jetzt gebeten, besonders darauf zu achten, dass bei Osterfeuern keine unzulässigen Brennmaterialien gelagert und benutzt werden.

Dass Verbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird.  Der Verbrennungsplatz  muss außerhalb von Wohnbebauung liegen. Des Weiteren sind Mindestabstände einzuhalten.

Das Osterfeuer  ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde der Stadt Warendorf anzuzeigen.

Zum Anzeigeformular (einschließlich Auflagenbogen bzw. Merkblatt)

Das Anzeigeformular und den Auflagenbogen zum Abbrennen von Osterfeuer kann Ihnen auch zugesandt oder gefaxt werden. 

Bitte melden Sie sich dazu bei Herrn Fölling von der Ordnungsbehörde.

Kontakt

Josef Fölling
E-Mail
Tel.: 02581 54-1329
Fax: 02581 54-2905