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Kategorie: Corona, Pressemitteilung, Rathaus, Bildung & Soziales, 25.03.2020,

Vorübergehender Verzicht auf Elternbeiträge

25.03.2020 - 18.30 Uhr


Bürgermeister Axel Linke ist sich mit Landrat Dr. Olaf Gericke und den weiteren Bürgermeistern des Kreises einig, dass Eltern in der Corona-Krise nur für die Betreuungszeiten zahlen sollen, in denen auch eine Betreuung in Anspruch genommen werden kann. 

Aufgrund der Corona-Krise sind seit dem 16.03.2020 neben den Schulen auch die Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen geschlossen. Lediglich für Kinder von Eltern, die die zentralen Funktionsbereiche des öffentlichen Lebens sicherstellen, wird eine Notbetreuung angeboten.

Für Sie als Warendorfer Eltern gilt: Ab April 2020 wird auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege verzichtet. Diese Regelung gilt auch für die Beiträge im Bereich der Offenen Ganztagsbetreuung an den Grundschulen.

In den Fällen, in denen die Eltern eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden für April keine Beiträge mehr eingezogen. Eltern, die die Zahlung per Dauerauftrag an die Jugendämter überweisen, sollten diese sofort stoppen bzw. aussetzen. Eltern, die per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag für April 2020 bereits die Beiträge gezahlt haben, erhalten diese zurück.

Die Beiträge für den Zeitraum vom 16. bis 31. März 2020 werden zu einem späteren Zeitpunkt erstattet.

Sollte sich die derzeitige Situation rund um die Schließung der Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht verändern, gilt diese Regelung auch für die Folgemonate, in denen keine reguläre Betreuung stattfinden kann.